Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, die am 02.04.22 auslaufenden pandemiebedingten Zugangsbeschränkungen im Sport nicht mehr zu verlängern.

 

Für den Sport in Bayern bedeutet das:

Keine Einschränkungen mehr!

 

Nach wie vor ist es empfohlen, die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen wie Mindestabstand und das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen weiter einzuhalten. Diese Empfehlung und weiterführende Basisschutzmaßnahmen werden in der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt. Diese tritt zum 3. April 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 30. April 2022.